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Hier finden Sie die Antworten.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur SchwabenBOX.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.

Um die Antwort zu lesen, klicken Sie bitte auf die jeweilige Frage.

Unter dem Punkt „Preise & Größen“ (siehe hier) finden Sie eine Übersicht.

Für private Mieter sind alle angegebenen Preise Netto-Endpreise.

Bei gewerblichen Mietern verstehen sich die ausgewiesenen Preis-Angaben zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Das liegt daran, dass wir die SchwabenBOXEN einzeln mit einem Laser vermessen haben, damit Sie auch nur wirklich das zahlen, was Ihnen an Platz zur Verfügung steht.

Ja. Grundsätzlich erhalten Sie bei Vorauszahlungen ab 3 Monaten attraktive Rabatte.

Zahlen Sie

  • 3-6 Monate im Voraus erhalten Sie 2% Rabatt
  • 7-12 Monate im Voraus erhalten Sie 4 % Rabatt
  • 13-24 Monate im Voraus erhalten Sie 7% Rabatt
  • 25-36 Monate im Voraus erhalten Sie 9% Rabatt
  • 37 Monate und mehr im Voraus erhalten Sie 15% Rabatt

Ein Beispiel:

Sie mieten die BOX Nr. 12 für ein Jahr. Regulär kostet diese BOX 49,95 € pro Monat. Zahlen Sie 12 Monate im Voraus, erhalten Sie 7% Rabatt. So kostet die BOX nur noch 46,45 € pro Monat – Sie zahlen also 3,50 € weniger pro Monat.

Es werden nur die vollen Monate gezählt. Sollten Sie also bspw. während eines Monats anfangen zu mieten, so zählt dieser sozusagen angefangene Monat nicht zur Berechnung der Rabatte für die Vorauszahlungen.

Wir sind Mitglied im Verband deutscher Selfstorge Unternehmen e.V., Bramfelder Straße 149,
22305 Hamburg.

Zudem sind wir nach DIN EN 15696 zertifiziert.

Das ist ausführlich unter dem Punkt „So geht’s“ erklärt (siehe hier).

Ja. Die Mindestlaufzeit beträgt einen vollen Monat. Buchen Sie bspw. ab 21.04., so zählen die Resttage des April nicht in diese Laufzeit, sondern erst der nächste volle Monat. In diesem Beispiel dann der Monat Mai. Ihr Mietvertrag läuft also in diesem Beispiel bis mindestens Ende Mai und erst zu Ende Mai können Sie dann frühestens auf das nächste Monatsende (also zu Ende Juni) kündigen.

Das Vertragsverhältnis ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Für die Kündigung zählen nur ganze Monate. Buchen Sie bspw. ab dem 17.03., so können Sie frühestens zu Ende April auf Ende Mai kündigen.

Ja. Die Kaution beträgt einmalig den Preis Ihrer SchwabenBOX.

Diese Kaution entrichten Sie mit Ihrer ersten Mietzahlung.

Sie erhalten Ihre Kaution, wenn dem nichts entgegensteht, nach Beendigung der Mietzeit von uns zurück überwiesen.

Ihre SchwabenBOX zahlen Sie in Form von Überweisung(en). Andere Zahlungsarten sind derzeit nicht verfügbar.

Ja. WIr sind verpflichtet den Mieter per Personalausweis festzustellen und auf behördliches Verlangen nachzuweisen. Im Normalfall akzeptieren wir als Mieter ausschließlich Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland. Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter vor Ort an, sollten Sie zwar in Deutschland gemeldet sein, aber im Ausland leben (bspw. Auslandsaufenthalt Studium, usw.). Wir finden eigentlich immer eine Lösung.

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren (außer sie sind so sicher verpackt, dass sie gegen Schädlingsbefall geschützt sind und keine Schädlinge anlocken, z. B. Konservendosen, -gläser)
  • Unverpackte Kleidung, insbesondere Loden- und Pelzmäntel und Tierfelle
  • Teure Wertgegenstände, Juwelen, Edelmetalle und Bargeld
  • Lebewesen und Pflanzen jeder Art
  • Produkte von artgeschützten Tieren (z.B. Elfenbein)
  • Gesetzeswidrig in Besitz befindliche oder verbotene Materialien und Gegenstände, insbesondere Waffen; Sprengstoffe, Munitionen oder Suchtstoffe
  • Brennbare, entzündliche, unter Druck stehende Stoffe, Flüssigkeiten und Gase (z.B. Farben, Benzin, Öl, Gase, Lösungsmittel, Lithium Batterien, Akkus etc.), feuer- und explosionsgefährliche, sowie zur Selbstentzündung geeignete Stoffe
    Chemikalien, biologische Kampfstoffe, umweltschädliche Stoffe und Abfallstoffe, radioaktive, giftige oder ätzende Stoffe, Gift- oder Sondermüll, Asbest oder sonstige gefährliche Materialien
  • Mehr als 8 Stück Autoreifen je Lagerbox
  • Gegenstände und Materialien, die Rauch oder Geruch abscheiden, oder durch Emissionen Dritte beeinträchtigen

Ja. Wenn Sie sich bei Ihrer unverbindlichen Besichtigung für eine SchwabenBOX entschieden haben und dann bspw. beim Einräumen des Lagergutes feststellen, dass Sie eine zu große oder zu kleine BOX ausgewählt haben, dann können Sie je nach Verfügbarkeit jederzeit tauschen.

An jeder SchwabenBOX sind zwei Metallbügel angebracht. Dort können Sie bis zu zwei Vorhängeschlösser anbringen. Es reicht aber auch eines, um Ihre SchwabenBOX sicher zu verschließen.

Ja, wir haben immer hochwertige ABUS-Zahlen-Vorhängeschlösser vorrätig, die Sie gerne bei uns erwerben können. Sprechen Sie einfach die Mitarbeiter vor Ort an oder teilen Sie uns dies per E-Mail mit.

Die Temperaturen liegen im Schnitt bei normalen Wetterverhältnissen in der Regel ganzjährig zwischen 10 – 20 Grad Celsius.

Selbstverständlich! Lediglich die Luftfeuchtigkeit kann je nach Witterung leicht im normalen Maß, wie bei Ihnen zuhause auch, schwanken.

Ja. Ihnen stehen kostenlos zur Verfügung:

  • Stapelkarre (Tragkraft bis 350 kg)
  • Plattformwagen (Tragkraft 300 kg)
  • Transportroller (sog. Hunde)
  • Hubwagen (Fragen Sie bitte das Personal)

Leider nicht. Die SchwabenBOXEN sind aber selbstverständlich beleuchtet.

Das Gebäude der SchwabenBOX ist alarmgesichert und rund um die Uhr videoüberwacht. Zudem erfolgt die Zugangskontrolle mittels sogenannter SmartKeys. Das Ausprobieren oder Erraten des Zugangscodes ist dabei unmöglich, da es diese nicht gibt, sondern ausschließlich per NFC-Chip.

Nein. Sie haben mittels Ihrem individuellen SmartKey (NFC-Chip) 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Zugang zu Ihrer SchwabenBOX.

Jede SchwabenBOX besteht aus Metall bzw. dickwandigem Blech. Auch die Türen. Die Boxen sind absolut blickdicht.

Das ist die hochwertigste Art, um solche Lagerboxen zu erstellen. Dadurch ist die Brandgefahr erheblich verringert, die BOXEN sind weniger staubanfällig bzw. staubig und Ihr Lagergut wird nicht verschmutzt, wenn es die Wände berührt. Zudem können Sie an die stabilen Wände auch problemlos etwas anlehnen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften können wir die von Ihnen bei Ihren Überweisungen an uns verwendete IBAN nicht (mehr) einsehen.

Hintergrund:

„Die nationalen Regelungen zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen (Art. 248 §8 EGBGB) sind im Lichte des Erwägungsgrundes 54 der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (ZDRL) auszulegen. Danach soll die oder der Betroffene zu den Zahlungsvorgängen alle notwendigen, ausreichenden und verständlichen Informationen erhalten. Jenes ist jedoch schon dann gewährleistet, wenn die Zahlungsempfängerin bzw. der Zahlungsempfänger Name, Kennung, Betrag und den angegebenen Verwendungszweck des Auftrags erhält. Dieser Verpflichtung kommen wir mit den angeben Informationen nach.“

Deshalb müssen wir bei Ihnen die IBAN erfragen.

Beispiele, warum wir Ihre IBAN benötigen:

  • Am Ende Ihrer Mietzeit erhalten Sie von uns per Überweisung Ihre Kaution zurück – falls unsererseits keine berechtigten Ansprüche dagegen sprechen (bspw. Schäden an Ihrer SchwabenBOX). 
  • Sie haben Ihre SchwabenBOX getauscht und nun haben Sie ein Guthaben, das wir Ihnen natürlich gerne wieder zurück überweisen wollen. 
  • Sie haben aus Versehen zu viel überwiesen. 
  • usw.

Wir bitten um Verständnis.

Wir empfehlen grundsätzlich, Ihr Lagergut so gut geschützt einzulagern, dass dieses gegen diejenigen Gefahren geschützt ist, die auch in Ihrem privaten Umfeld bei einer Lagerung in bspw. einem Keller auftreten könn(t)en. Das umfasst bspw. die Annahme von Gerüchen, Schädlingsbefall oder Wasserschäden. Es empfiehlt sich das Lagergut nicht nur in Umzugskartons aus Karton gelagert aufzubewahren, sondern bspw. in aus Plastik bestehenden Transportbehältern, die mit einem Deckel verschlossen werden können. Es hat sich ebenfalls bewährt, das Lagergut nicht direkt auf den Boden zu stellen, sondern leicht erhöht, denn sollte Wasser sich seinen Weg in eine BOX suchen, dann saugt sich dieses erhöht stehende Lagergut nicht direkt mit Wasser voll.

Auch empfiehlt es sich, gerade bei etwas hochpreisigerem Lagergut und bei Dingen mit hohem individuellen Wert, mit der eigenen Hausratversicherung zu sprechen und das eingebrachte Lagergut darüber zu versichern. In der Regel ist das Lagergut bei einer bereits existierenden Hausratversicherung mitversichert, auch wenn es in der SchwabenBOX eingelagert wird. Um sicher zu gehen sollte hier aber in jedem Falle mit der eigenen Versicherung eine Absprache stattfinden. Sinnvoll erscheint hier eine Liste des eingebrachten Lagergutes anzufertigen und Bilder zu machen, damit man dies dann bei der Versicherung zur Klärung / Information einreichen kann.

Wir als Dienstleister für Lagerflächen übernehmen keinerlei Haftung für das von Ihnen eingebrachte Lagergut, außer wir haben den Schaden nachweislich zu vertreten. Wir können auch gar keine Haftung übernehmen, da wir den Zustand Ihres Lagergutes bei der Einlagerung nicht prüfen können und auch gar nicht wollen und auch während der Lagerzeit keinen Zugang zu Ihrer BOX haben und daher nicht mitbekommen, ob in der BOX eventuell ein Schaden auftritt.

Wie in Deutschland rechtlich üblich, haften wir auch nicht für Schäden, die Dritte verursachen, da wir keinerlei abschließenden Einfluss haben, ob jemand gegen unsere AGB verstößt und bspw. Lagergut einlagert, welches dann bei Ihnen einen Schaden verursacht.

Wir sorgen durch die bauliche und organisatorische Geschäftsführung in einem zu erwartenden und in einem vernünftigen vertretetbaren Rahmen für präventive Schadensabwehr und tun alles, um mögliche Gefahren frühzeitig abzuwehren / zu erkennen und Schäden zu vermeiden. Gleichwohl besteht immer ein Restrisiko, welches wir nicht abschließend kontrollieren und daher auch nicht vertreten können.

Kein Problem. Fragen Sie uns einfach per E-Mail, Telefon oder verwenden Sie unser Kontaktformular.